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Krankenkasse wechseln
Peak-Saison Oktober und November: Bis wann kannst du die Krankenkasse wechseln? Für die Grundversicherung gilt die ordentliche Kündigung bis zum 30. November – wir führen dich Schritt für Schritt.
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Bis wann Krankenkasse wechseln? Die Frist 30. November
Die häufigste Frage in der Schweiz lautet: Bis wann kann man die Krankenkasse wechseln? Für die obligatorische Grundversicherung (KVG) gilt die ordentliche Kündigung in der Regel bis zum 30. November auf das Jahresende. Die neue Kasse startet dann zum 1. Januar.
Wichtig ist das Eingangsdatum bei der bisherigen Kasse – nicht nur der Absendetag. Wer die Kündigung am 30. November abends «noch schnell» schickt, riskiert, dass sie zu spät ankommt. Plane Puffer und bewahre den Nachweis (Portalbestätigung, Einschreiben, Mail-Eingang).
Suchst du nach Formulierungen wie «Krankenkasse wechseln Frist», «Grundversicherung kündigen Frist» oder «Kündigungsfrist Krankenkasse», landest du immer wieder bei diesem Stichtag – plus der Trennung zu Zusatzversicherungen.
KVG und VVG: zwei Verträge, zwei Fristen
Viele wechseln nur die Grundversicherung und behalten Zusatzversicherungen – oder umgekehrt. Das ist erlaubt, aber die Fristen sind unterschiedlich.
Zusatzversicherungen (VVG) unterliegen dem Vertragsrecht. Häufig gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Vertragsende; folgt das Vertragsjahr dem Kalenderjahr, liegt der Stichtag oft beim 30. September. Deine Police und AVB entscheiden – nicht Forenmeinungen.
Praktische Regel: Zuerst klären, was du wechseln willst (nur KVG, nur VVG, beides). Dann Fristen je Vertrag prüfen. Erst danach neue Lösung wählen und kündigen.
- KVG: typisch Kündigung bis 30. November → Wechsel auf 1. Januar
- VVG: oft 3 Monate auf Vertragsende – häufig früher als KVG
- Aufnahmezusage der neuen KVG vor Kündigung der alten sichern
- Kinder und Partner als eigene Verträge mitdenken
Schritt-für-Schritt: so wechselst du ohne Chaos
Ein sauberer Wechsel folgt einer festen Reihenfolge. Wer zuerst kündigt und erst danach eine neue Kasse sucht, erzeugt unnötigen Stress – und im Worst Case Deckungslücken bei der Planung.
- 1. Ziel klären: sparen, Modell wechseln, Service, Familie
- 2. Prämien vergleichen (PLZ, Alter, Franchise, Modell) – z. B. mit dem KV-Rechner
- 3. Franchise und Unfalldeckung bewusst setzen
- 4. Neue Kasse wählen und Aufnahme bestätigen lassen
- 5. Alte KVG fristgerecht kündigen und Nachweis ablegen
- 6. VVG separat entscheiden (behalten, wechseln oder kündigen)
- 7. IPV/Prämienverbilligung im neuen Jahr prüfen
Was in die Kündigung gehört
Eine belastbare Kündigung nennt deine Personendaten, Versicherten- oder Vertragsnummer, den klaren Kündigungstermin auf Jahresende und ist unterschrieben bzw. im Portal authentifiziert. Viele Kassen akzeptieren digitale Wege – entscheidend bleibt der Nachweis.
Im INSURIO-Chat helfen wir dir beim Formulieren und bei der Checkliste. Den Versand an die Gesellschaft führst du selbst aus (oder gemeinsam mit einer Beraterin bzw. einem Berater von Lietha & Partner).
Wann sich der Wechsel lohnt – und wann nicht
Nicht jedes Jahr wechseln ist Pflicht. Sinnvoll wird es, wenn die Prämie klar über dem Markt für deine Region/Franchise liegt, das Modell nicht mehr zu deinem Alltag passt oder der Haushalt (Familie, Unfall über Arbeitgeber) sich geändert hat.
Vorsicht vor Blindwechseln «alle zur günstigsten Kasse»: Kinder, Partner und Zusatzversicherungen können andere Optima haben. Ein Vergleich ohne Franchise-/Modellentscheid ist unvollständig.
Häufige Suchfragen – kurz beantwortet
«Bis wann Krankenkasse wechseln?» → KVG typisch 30. November. «Krankenkasse wechseln Frist Schweiz» → gleicher Stichtag für die Grundversicherung. «Grundversicherung kündigen Frist» → Eingang bis 30. November. «Kündigungsfrist Krankenkasse» → bei KVG Jahreswechsel; bei VVG Vertrag prüfen.
Ausführliche Erklärungen und Checklisten findest du im Ratgeber zu den Fristen sowie unter «KVG kündigen». Für Zahlen: KV-Rechner mit BAG-Prämien. Für den konkreten Wechsel: Chat starten oder Termin mit Beratung.
INSURIO-Rolle beim Wechsel
INSURIO ist keine Krankenkasse und kein reines Vergleichsportal. Du bekommst Orientierung im Chat und Rechner. Wenn du eine Offerte oder persönliche Beratung willst, leiten wir die Anfrage mit deinem Einverständnis an FINMA-anerkannte Beraterinnen und Berater von Lietha & Partner weiter – transparent, ohne App-Zwang.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Für die obligatorische Grundversicherung (KVG) gilt die ordentliche Kündigung in der Regel bis zum 30. November auf das Jahresende. Die neue Kasse startet dann zum 1. Januar. Zusatzversicherungen (VVG) haben oft andere – häufig frühere – Fristen.
Bis wann muss ich die Grundversicherung kündigen?
Die Kündigung muss bis zum 30. November bei deiner bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein (nicht nur abgeschickt). Bewahre den Eingangsnachweis auf.
Gelten für Zusatzversicherungen dieselben Fristen?
Nein. VVG-Zusatzversicherungen folgen dem Vertragsrecht und oft einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Vertragsende – häufig mit Stichtag 30. September. Immer Police und AVB prüfen.
Kann ich nach dem 30. November noch wechseln?
Ordentlich auf Jahreswechsel in der Regel nicht. Ausnahmen können z. B. bei bestimmten Prämienerhöhungen oder Wohnsitzwechseln greifen – das ist Einzelfallprüfung.
Reicht eine E-Mail zur Kündigung?
Viele Kassen akzeptieren digitale Kündigung. Entscheidend ist der Nachweis und das Eingangsdatum. Im Zweifel Portal der Kasse oder Einschreiben.
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