INSURIO

KV-Rechner Schweiz

Sichtbare BAG-Prämien für deine PLZ – Franchise und Unfall wählen, Haushalt erfassen, Ergebnis sofort vergleichen.

  • BAG-Prämien 2026 und 2027
  • Schweizer Datenschutz
  • Ohne App-Download

Zum Rechner Chat starten

Wie priminfo.ch – aber direkt auf versicherungsbot.ch: PLZ, Franchise, Unfall, Haushalt. Ergebnis mit sichtbaren BAG-Prämien, sortiert vom günstigsten Angebot.

So funktioniert der Rechner

Du wählst das Prämienjahr: 2027 für den Wechsel auf den 1. Januar, 2026 für die aktuellen Prämien. Dazu PLZ, Geburtsjahre und Franchise. Wir berechnen die monatliche Grundversicherungsprämie (KVG) für die verfügbaren Krankenkassen – jeweils mit dem günstigsten Modell – auf Basis der offiziellen BAG-Prämiendaten. Ab Neujahr bleibt nur noch 2027.

Die Tabelle zeigt die offizielle BAG-Prämie. In der Aufschlüsselung siehst du zusätzlich den INSURIO-Orientierungsabzug (wie in der App).

  • Prämienjahr 2026 und 2027 wählbar (ab Jahreswechsel nur 2027)
  • Franchise Erwachsene: 300 bis 2500 CHF
  • Franchise Kinder: 0 bis 600 CHF
  • Unfalldeckung wählbar (wenn nicht über den Arbeitgeber)
  • Sortierung vom günstigsten Angebot

Zahlen allein sind noch keine Entscheidung

Ob Franchise 300 oder 2500, Telmed oder Hausarzt und ob ein Wechsel bis zum 30. November sinnvoll ist, bleibt eine Einordnung – genau dafür ist der Chat da.

Offizielle Referenz der Behörden: priminfo.admin.ch. INSURIO macht denselben BAG-Datenbestand nutzbar und verbindet ihn mit Beratung im Chat.

Häufige Fragen

Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Für die obligatorische Grundversicherung (KVG) gilt die ordentliche Kündigung in der Regel bis zum 30. November auf das Jahresende. Die neue Kasse startet dann zum 1. Januar. Zusatzversicherungen (VVG) haben oft andere – häufig frühere – Fristen.

Bis wann muss ich die Grundversicherung kündigen?

Die Kündigung muss bis zum 30. November bei deiner bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein (nicht nur abgeschickt). Bewahre den Eingangsnachweis auf.

Gelten für Zusatzversicherungen dieselben Fristen?

Nein. VVG-Zusatzversicherungen folgen dem Vertragsrecht und oft einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Vertragsende – häufig mit Stichtag 30. September. Immer Police und AVB prüfen.

Kann ich nach dem 30. November noch wechseln?

Ordentlich auf Jahreswechsel in der Regel nicht. Ausnahmen können z. B. bei bestimmten Prämienerhöhungen oder Wohnsitzwechseln greifen – das ist Einzelfallprüfung.

Reicht eine E-Mail zur Kündigung?

Viele Kassen akzeptieren digitale Kündigung. Entscheidend ist der Nachweis und das Eingangsdatum. Im Zweifel Portal der Kasse oder Einschreiben.

Weiterlesen