Ratgeber
Krankenkasse wechseln: Fristen KVG und VVG
«Bis wann kann man die Krankenkasse wechseln?» – die Antwort hängt davon ab, ob du Grundversicherung (KVG) oder Zusatz (VVG) meinst. Wer Fristen verwechselt, bleibt ein Jahr länger in der falschen Lösung.
Kurzantwort: Bis wann Krankenkasse wechseln?
Für die obligatorische Grundversicherung gilt die ordentliche Kündigung in der Regel bis zum 30. November auf das Jahresende. Die neue Kasse startet zum 1. Januar. Das ist der Stichtag hinter Suchanfragen wie «Krankenkasse wechseln Frist», «bis wann Krankenkasse kündigen» oder «Kündigungsfrist Krankenkasse».
Zusatzversicherungen haben oft andere – häufig frühere – Fristen. Deshalb immer zuerst klären: KVG, VVG oder beides?
KVG: 30. November als Schlüsseldatum
Die Grundversicherung läuft kalenderjährlich. Mit ordentlicher Kündigung zum 31. Dezember brauchst du den zeitlichen Vorlauf bis Ende November – so bleibt der Wechsel sauber zum 1. Januar.
Entscheidend ist das Eingangsdatum bei der bisherigen Kasse. «Abgeschickt am 30. November» reicht nicht, wenn die Kündigung erst im Dezember ankommt. Plane Puffer und sichere den Nachweis (Portal, Einschreiben, bestätigte E-Mail).
Prämien fürs Folgejahr werden zuvor publiziert. Oktober und November sind Such- und Entscheidungsmonate – nicht erst der Dezember.
VVG kann früher Schluss sein
Zusatzversicherungen (Spital, Zahn, Alternativmedizin usw.) unterliegen dem VVG. Häufig gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Vertragsende. Folgt das Vertragsjahr dem Kalenderjahr, liegt der Stichtag oft beim 30. September – also deutlich vor dem KVG-Termin.
Deshalb: Policenblätter und AVB prüfen, bevor du nur die KVG umstellst und die teure Zusatz «mitnehmen» oder «vergessen» willst. KVG und VVG sind getrennte Verträge – oft sogar bei unterschiedlichen Gesellschaften.
Ausnahmen und Sonderfälle
Neben dem 30. November gibt es Situationen, in denen ein Wechsel ausserhalb des Jahresrhythmus möglich sein kann – etwa bei bestimmten Prämienerhöhungen oder Wohnsitzwechseln. Das ist immer Einzelfallprüfung anhand Gesetz, Kassenregeln und deiner Unterlagen.
Unter dem Jahr «einfach mal wechseln», weil ein Werbeangebot lockt, funktioniert bei der Grundversicherung in der Regel nicht. Wer das plant, sollte früh im Chat oder mit Beratung klären, ob ein Sonderrecht greift.
Praktische Checkliste vor dem Stichtag
- Neue KVG gewählt und Aufnahme bestätigt
- Alte KVG fristgerecht gekündigt (Nachweis ablegen)
- VVG separat entschieden (behalten/wechseln/kündigen)
- Unfalldeckung und Franchise neu gesetzt
- Familie/Kinder als eigene Verträge geprüft
- IPV-Antrag im neuen Jahr nicht vergessen
Vom Ratgeber zur Handlung
Dieser Ratgeber klärt Fristen. Die Conversion-Seite «Krankenkasse wechseln» führt dich durch Ablauf, Kündigungstext und nächste Schritte. Der KV-Rechner zeigt BAG-Prämien für deine PLZ – damit der Fristenplan auf echten Zahlen steht.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
KVG: ordentliche Kündigung typisch bis 30. November auf Jahresende. VVG: oft andere Fristen – Vertrag prüfen.
Bis wann muss ich die Grundversicherung kündigen?
Die Kündigung muss bis zum 30. November bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein. Nachweis aufbewahren.
Reicht eine E-Mail zur Kündigung?
Viele Kassen akzeptieren digitale Kündigung. Entscheidend sind Nachweis und Eingangsdatum. Im Zweifel Portal oder Einschreiben.
Kann ich nach dem 30. November noch wechseln?
Ordentlich auf Jahreswechsel in der Regel nein. Sonderfälle (z. B. bestimmte Prämienerhöhungen) können Ausnahmen öffnen.
Gilt die Frist auch für Zusatzversicherungen?
Nicht automatisch. VVG folgt eigenen Vertragsfristen – häufig drei Monate auf Vertragsende.