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Krankenkassenprämien
Prämien wirken kompliziert – die Treiber sind klar: Region, Alter, Franchise und Versicherungsmodell.
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Was die Prämie treibt
Prämienregion, Altersklasse und Franchise sind die grossen Schrauben. Modelle mit Hausarzt/HMO/Telmed sind oft günstiger als Standard.
Zusätzlich: Ob Unfall über den Arbeitgeber versichert ist, kann die Prämie beeinflussen.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Für die obligatorische Grundversicherung (KVG) gilt die ordentliche Kündigung in der Regel bis zum 30. November auf das Jahresende. Die neue Kasse startet dann zum 1. Januar. Zusatzversicherungen (VVG) haben oft andere – häufig frühere – Fristen.
Bis wann muss ich die Grundversicherung kündigen?
Die Kündigung muss bis zum 30. November bei deiner bisherigen Krankenkasse eingetroffen sein (nicht nur abgeschickt). Bewahre den Eingangsnachweis auf.
Gelten für Zusatzversicherungen dieselben Fristen?
Nein. VVG-Zusatzversicherungen folgen dem Vertragsrecht und oft einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Vertragsende – häufig mit Stichtag 30. September. Immer Police und AVB prüfen.
Kann ich nach dem 30. November noch wechseln?
Ordentlich auf Jahreswechsel in der Regel nicht. Ausnahmen können z. B. bei bestimmten Prämienerhöhungen oder Wohnsitzwechseln greifen – das ist Einzelfallprüfung.
Reicht eine E-Mail zur Kündigung?
Viele Kassen akzeptieren digitale Kündigung. Entscheidend ist der Nachweis und das Eingangsdatum. Im Zweifel Portal der Kasse oder Einschreiben.
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